Verordnungsweg

Um ambulante Logopädie in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine Heilmittelverordnung Ihres behandelnden Arztes. Je nach Krankheitsbild können dies z.B. Allgemeinmediziner, Kinderärzte, Zahnärzte und Kieferorthopäden, Neurologen, HNO-Ärzte und Phoniater, Internisten oder Psychiater sein. Logopädie ist eine Vertragsleistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen.

Neuigkeiten

Unterstützung

Ab November 2024 unterstützt mich Raja Böker – staatlich anerkannte Logopädin seit November 2021 – in der Praxis Pusteblume.
Herzlich willkommen!